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Spendenbescheinigung: Kostenlose Word-Vorlage nach amtlichem Muster

Stand: Juli 2026 · Quelle der Vorlagen: amtliche Muster gem. BMF-Schreiben vom 07.11.2013 (BStBl I S. 1333)

Kurz beantwortet: Spendenbescheinigungen (offiziell: Zuwendungsbestätigungen) sind nur wirksam, wenn sie dem verbindlichen amtlichen Muster folgen (§ 50 Abs. 1 EStDV). Viele Vorlagen aus dem Netz weichen davon ab — solche Bescheinigungen kann das Finanzamt verwerfen. Hier laden Sie die unveränderten amtlichen Muster kostenlos als Word- und PDF-Datei herunter.

Download: Die amtlichen Muster für Vereine

Einzel-Zuwendungsbestätigung über Geldzuwendungen/Mitgliedsbeitrag (steuerbegünstigte Einrichtung):

📄 Word-Vorlage (.doc) PDF-Vorlage

Sammelbestätigung über Geldzuwendungen/Mitgliedsbeiträge inkl. Anlage:

📄 Word-Vorlage (.doc) PDF-Vorlage
Warum diese Vorlagen? Es sind die Original-Muster der Finanzverwaltung — nicht nachgebaut, nicht „optimiert", nicht gekürzt. Amtliche Muster sind gemeinfrei und dürfen frei verwendet werden.

Ausfüll-Anleitung: Feld für Feld

FeldDas gehört hinein
AusstellerVollständiger Vereinsname und Anschrift — exakt wie im Freistellungsbescheid
Name und Anschrift des ZuwendendenPflichtangabe; ohne vollständige Adresse ist die Bescheinigung angreifbar
Betrag in Ziffernz. B. „1.322,00 €"
Betrag in BuchstabenAusgeschrieben („eintausenddreihundertzweiundzwanzig") oder Ziffernwörter („eins-drei-zwei-zwei"). Leerräume davor/dahinter entwerten, z. B. mit Gedankenstrichen
Tag der ZuwendungDatum des Zahlungseingangs
Verzicht auf Erstattung von AufwendungenImmer ankreuzen — „Ja" nur bei Aufwandsspenden, sonst „Nein"
Freistellungsbescheid oder § 60a-FeststellungZutreffende Variante mit Finanzamt, Steuernummer, Datum, Veranlagungszeitraum und begünstigtem Zweck
Verwendungsbestätigung„Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung … verwendet wird" — Zweck einsetzen
Mitgliedsbeitrags-SatzNur ankreuzen, wenn die Beiträge Ihres Vereins nicht abziehbar sind (z. B. Sport) und es sich um keine Beitragszahlung handelt
Ort, Datum, UnterschriftEchtes Ausstellungsdatum (nie rückdatieren!), Unterschrift einer vertretungsberechtigten Person
Hinweis-Block untenNiemals löschen — die Haftungs- und Gültigkeitshinweise sind Pflichtbestandteil
Die drei häufigsten Vorlagen-Fehler: (1) Der Betrag in Buchstaben fehlt oder Leerräume sind nicht entwertet. (2) Der Pflicht-Hinweisblock wurde entfernt, um Platz zu sparen. (3) Es wird eine „schönere" Vorlage mit verändertem Wortlaut genutzt — Umformulierungen sind unzulässig, das Finanzamt kann den Spendenabzug versagen. Zusätzlich haftet der Vorstand bei unrichtigen Bescheinigungen mit 30 % des Betrags (§ 10b Abs. 4 EStG).

Von Hand ausfüllen — oder automatisch

Die Word-Vorlage funktioniert gut für einzelne Bescheinigungen. Bei 20, 50 oder 200 Spendern wird das Ausfüllen zur Fehlerquelle: Betrag in Worten, Bescheid-Daten, fortlaufende Nummern, Sammelbestätigungs-Anlagen — alles von Hand, pro Spender.

Dieselben amtlichen Muster — automatisch ausgefüllt

Konto-CSV laden, Spender bestätigen, fertige PDFs: inklusive Betrag in Worten, fortlaufender Nummern und Sammelbestätigungen mit Anlage. 100 % im Browser, die ersten 5 Bescheinigungen kostenlos.

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Häufige Fragen zur Vorlage

Darf ich das Vereinslogo auf die Bescheinigung setzen?

Ja — Briefpapier mit Logo, Emblem oder Wasserzeichen ist ausdrücklich zulässig, ebenso optische Hervorhebungen und fortlaufende Nummern. Nur der Wortlaut und die Reihenfolge der Textpassagen sind tabu.

Darf ich mich beim Spender auf der Bescheinigung bedanken?

Nicht auf der Vorderseite — Danksagungen und Werbung sind dort unzulässig. Erlaubt ist beides auf der Rückseite oder in einem getrennten Anschreiben.

Gilt die Vorlage auch für Stiftungen oder Parteien?

Nein — für Stiftungen, politische Parteien, Wählervereinigungen und juristische Personen des öffentlichen Rechts gibt es jeweils eigene amtliche Muster. Die Vorlagen hier gelten für Vereine und andere steuerbegünstigte Einrichtungen nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG.

Brauche ich für Beträge bis 300 € überhaupt eine Bescheinigung?

Für den Steuerabzug genügt bis 300 € je Zuwendung der vereinfachte Nachweis (Kontoauszug, § 50 Abs. 4 EStDV). Viele Spender wünschen trotzdem einen förmlichen Beleg — und darüber ist er Pflicht.

Weiterlesen: Spendenbescheinigung erstellen – der komplette Leitfaden · Sammelbestätigung: Muster und Anlage richtig ausfüllen